Nichterhöhung des Mutterschaftsgeldes
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Aus welchen Gründen beabsichtigt die Bundesregierung auch in dieser Wahlperiode nicht, das Mutterschaftsgeld, welches in seiner Höhe im Wesentlichen seit 1968 unverändert ist und 1982 bezüglich nichtgesetzlich Versicherter sogar Verschlechterungen erfahren hat, zu erhöhen, und wie hoch müsste es sein, um den Wertverlust seitdem auszugleichen (bitte sowohl für 1968 als auch für 1982 angeben)?