Nichterhebung der Umsatzsteuer bei Verkäufen von Musikstücken für wohltätige Zwecke
<p>Originaltext der Frage(n):</p> <p>Sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, bei Projekten wie "Band Aid 30", bei denen die aus dem Verkauf eines Musikstückes generierten Einnahmen vollständig für einen wohltätigen Zweck, wie den Kampf gegen die Ebola-Epidemie gespendet werden, von der Erhebung der Umsatzsteuer abzusehen, um die Einnahmen, die für den wohltätigen Zweck gespendet werden, weiter zu erhöhen, und wenn ja, wie wäre die genaue Ausgestaltung entsprechender Optionen?</p>