Nichteignung des internationalen Regelwerks zur Ladungssicherung für Containerschiffe über 300 Meter Länge
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Maßnahmen ergreift das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur als Folge der Feststellung der Bundesstelle für Seeunfalluntersuchung, wonach das internationale Regelwerk zur Ladungssicherung für Containerschiffe mit einer Länge von über 300 Metern nicht geeignet sei (www.deutschlandfunk.de/containerschifffahrt-groessenwahn-mit-folgen.724.de.html?dram:article_id=499353), und unternimmt die Bundesregierung konkrete Anstrengungen, um sich bei der Seeschifffahrtsorganisation IMO für Änderungen des Regelwerks einzusetzen, die einen sichereren Containertransport auf sehr großen Containerschiffen gewährleisten?