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← 🇩🇪 Bundestag/MÜNDLICHE FRAGEdip-274586

Nichtdurchführung von Vaterschaftsanerkennungen und Sorgeerklärungen an der deutschen Botschaft in Kairo

Stage otherUpdated 4mo ago

Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie ist der Umstand, dass an der Deutschen Botschaft in Kairo derzeit weder Vaterschaftsanerkennungen noch Sorgeerklärungen möglich sind, was mit dem pandemiebedingt eingeschränkten Betrieb der Auslandsvertretung erklärt wird (https://kairo.diplo.de/eg-de/service/-/1498588) und laut Informationen, die Betroffene an mich herangetragen haben, bereits seit März 2020 der Fall ist, vereinbar mit der UN-Kinderrechtskonvention und insbesondere mit dem Recht, seine Eltern zu kennen und von ihnen betreut zu werden (www.unicef.de/informieren/ueber-uns/fuer-kinderrechte/un-kinderrechtskonvention), auch vor dem Hintergrund, dass die Abgabe einer Sorgeerklärung in der Regel Voraussetzung für die Familienzusammenführung von unverheirateten Paaren mit gemeinsamem Kind in Deutschland ist, und welche Schritte unternimmt die Bundesregierung konkret, um dieses Problem zeitnah, möglicherweise auch durch alternative Lösungen wie die Erteilung von Besuchsvisa zur Vornahme der Vaterschaftsanerkennung in Deutschland oder das Hinwirken auf großzügige Ermessensentscheidungen der Ausländerbehörden, zu lösen?