Nichtdurchführung von Abschiebungen vor dem Hintergrund des Coronavirus
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> In welche Länder wird derzeit vor dem Hintergrund des Corona-Virus nicht abgeschoben bzw. rücküberstellt, und inwieweit plant das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat die Einrichtung einer Webseite oder Ähnliches, über die Betroffene, Anwälte und Anwältinnen, Richterinnen und Richter und Beschäftigte der Ausländerbehörden jederzeit aktuell erfahren können, welche diesbezüglichen Einschränkungen für welche Länder und welche voraussichtliche Dauer es gibt und welche Kriterien dafür maßgeblich sind (bitte darlegen)?