Nichtduldung schwuler Schützenpaare durch den Bund der Historischen Deutschen Schützenbruderschaften e.V.
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, wonach die Nichtduldung schwuler Schützenpaare durch den „Bund der Historischen Deutschen Schützenbruderschaften e. V.“ ein Signal der Intoleranz ist, und teilt die Bundesregierung die Bedenken der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, ob die Satzungsänderung des Vereins mit dem Diskriminierungsverbot wegen sexueller Identität (insbesondere § 18 ff. des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes) im Einklang steht?