Nichtbeteiligung der Vermieter von Gebäuden mit EH-55-Standard an den CO2-Kosten
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Gilt die Aussage der Bundesregierung, dass Vermieter von Gebäuden, die mindestens den EH-55-Standard erfüllen, künftig nicht an den CO2-Kosten beteiligt werden, auch, wenn von dem Gebäude aufgrund des Verhaltens der Mieter mehr als 12 kg CO2 /m2 /a emittiert werden, etwa, weil diese die Heizung stark aufdrehen oder lange und heiß duschen?