Nichtberücksichtigung von Rettungsdiensten in § 35 der Straßenverkehrsordnung
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Aus welchem Grund sind in § 35 Absatz 1 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) nicht auch Rettungsdienste beinhaltet, und beabsichtigt die Bundesregierung, bei den Einsätzen von Rettungsdiensten im Ehrenamt oder zur Spitzenabdeckung der Notfallrettung die Anfahrt zur Dienststelle bzw. zur Wache gemäß § 35 Absatz 5a StVO zu vereinfachen?