Nichtberücksichtigung von Rentnern bei den Inflationsausgleichszahlungen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Aus welchen Gründen hat die Bundesregierung die Gruppe der Rentnerinnen und Rentner, die nachweislich gleichermaßen von der Inflation betroffen sind, bei den Inflationsausgleichszahlungen nicht berücksichtigt, vor dem Hintergrund, dass die im Tarifabschluss vom 22. April 2023 beschlossene Inflationsausgleichsprämie Inflationsausgleichszahlungen sowohl für Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes, für Beamtinnen und Beamte des Bundes, als auch für Pensionärinnen und Pensionäre vorsieht, und besteht darüber hinaus das Bestreben seitens der Bundesregierung, die Gruppe der Rentnerinnen und Rentner im Rahmen von Inflationsausgleichszahlungen zukünftig zu berücksichtigen?