Skip to content
GovLens is in free beta — full access while we build. Join the beta →
← 🇩🇪 Bundestag/SCHRIFTLICHE FRAGEdip-34348

Nichtberücksichtigung von im Ausland zu versteuernde Einkommen bei der Elterngeldberechnung

Stage otherUpdated 4mo ago

Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Warum hat die Bundesregierung bei der Reform des Elterngeldes darauf verzichtet, Übergangszeiträume zu formulieren, die den betroffenen Elterngeldbezieher/-innen Planungssicherheit verschafft hätten, insbesondere bei der Nichtmehranerkennung von im Ausland zu versteuerndes Einkommen bei der Elterngeldberechnung, und hält die Bundesregierung die mitunter hohen Kürzungen in dieser Personengruppe für angemessen?<br /> <br /> Hält es die Bundesregierung für gerechtfertigt, dass im Ausland Tätige, die die Bundesrepublik Deutschland repräsentieren (z. B. als Bundesprogrammlehrkraft) und im Ausland ihr Einkommen bzw. Teile ihres Einkommens versteuern müssen, bei der Rückkehr nach Deutschland beim Leistungsbezug aus dem Elterngeldgesetz insofern benachteiligt werden, als das ihre Einkommenssituation bei der Berechnung des Elterngeldes nicht tatsächlich berücksichtigt wird, und wenn ja, warum?