Nichtberücksichtigung von Einkommen eines Partners bei der Zuschussrente
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Soll die Zuschussrente unabhängig vom Einkommen eines Partners/einer Partnerin gezahlt werden, also als ausschließlich individualisierte Leistung, und falls ja, wie bewertet die Bundesregierung diese Regelung gegenüber den Regelungen des Zweiten und des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch, in der die Höhe der Leistungen für Angehörige einer Bedarfs-bzw. Einstandsgemeinschaft je nach unterschiedlichen Regelbedarfsstufen gewährt wird?