Nichtberücksichtigung nachgezahlter Elterngeldbeträge als Einkommen in der Grundsicherung
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Zu welchem Ergebnis (bitte detailliert darlegen) ist die Prüfung der Bundesregierung bezüglich der Nichtberücksichtigung nachgezahlter Elterngeldbeträge wegen des Widerrufs der Verlängerungsoption als Einkommen in der Grundsicherung gelangt (Plenarprotokoll 17/77, S. 8486 C)?<br /> <br /> Wie viele Widersprüche wurden von Elterngeldbezieherinnen und Elterngeldbeziehern, die Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch beziehen, eingereicht, die von der Verlängerungsoption des Elterngeldes auf 24 Monate Gebrauch gemacht haben, haben alle diese Antragstellerinnen und Antragsteller inzwischen Bescheid erhalten, und wenn nein, bitte begründen?