Nichtberücksichtigung älterer Arbeitsuchender in der Arbeitslosenstatistik
Erfassung Arbeitsuchender nach Vollendung des 58. Lebensjahres in der Arbeitslosenstatistik: von der Sonderregelung für Ältere im SGB II betroffene ältere Arbeitsuchende, Zugangs- und Abgangsdaten, Anspruch auf Beratung, Vermittlung und Förderung, Aktivierungsquote, Langzeitarbeitslosigkeit<br /> (insgesamt 11 Einzelfragen)