Nichtbegrenzung der Mandate der Abschlussprüfung von Parteien
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche inhaltliche Begründung gibt es, dass es für die Mandate der Abschlussprüfung von Parteien keine zeitliche Begrenzung und keine Pflicht zur Prüferrotation gibt, wie sie für öffentliche Unternehmen vorgeschrieben ist?