Nichtbeantwortung Schriftlicher Einzelfragen durch das BMVg
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie begründet die Bundesregierung die Praxis des Bundesministeriums der Verteidigung, Schriftliche Fragen unter Verweis auf eine stattgefundene Obleuteunterrichtung nicht zu beantworten (wie im Fall meiner Schriftlichen Frage 70 auf Bundestagsdrucksache 19/10535), in Anbetracht der Tatsache, dass das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 1. Juli 2009 (2 BvE 5/06, BVerfGE 124, 161 – 199) klargestellt hat, dass die Unterrichtung von Gremien des Bundestages nicht das parlamentarische Fragerecht verdrängen kann?