Nichtbeantwortung einer Schriftlichen Frage zur Prüfung möglicher Rechtsakte gegen die "Letzte Generation"
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Auf welche konkreten verfassungsimmanenten Rechtsgüter (z. B. Kernbereichsschutz für einen noch laufenden Vorgang oder Geheimnisschutz im Ausfluss des Staatswohls) stützt die Bundesregierung die nach meiner Auffassung inhaltliche Nichtbeantwortung meiner Schriftlichen Frage 21 auf Bundestagsdrucksache 20/4515 (Darlegung einer jeweils konkreten Abwägung der einzelnen Rechtsgüter mit dem verfassungsunmittelbaren Auskunftsanspruch des Parlaments), und auf welche verfassungsrechtlichen Argumente stützt die Bundesregierung insbesondere die in ihrer Antwort dargelegte Rechtsauffassung, dass Rechtsakte nach dem Gesetz zur Regelung des öffentlichen Vereinsrechts (VereinsG) einem faktischen Arkanbereich der Regierung unterfallen sollen, der scheinbar auch nicht durch parlamentarischen Geheimschutz durchbrochen werden kann?