Nichtauflistung der BDS-Bewegung im Verfassungsschutzbericht 2020
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wird die vom Deutschen Bundestag als antisemitisch bezeichnete BDS-Bewegung nicht im Bericht des Bundesamtes für Verfassungsschutz für 2020 ("Verfassungsschutzbericht 2020") aufgeführt, weil das Bundesamt für Verfassungsschutz die Einschätzung der BDS-Bewegung als antisemitisch nicht teilt oder weil es den Antisemitismus der BDS-Bewegung nicht als verfassungswidrig einstuft (vgl. www.verfassungsschutz.de/SharedDocs/publikationen/DE/2021/verfassungsschutzbericht-2020.pdf?__blob=publicationFile &v=5 und Bundestagsdrucksache 19/10191)?