Nichtanwendungserlasse der obersten Finanzbehörden der Länder nach Urteil des BFH zu erbschaftsteuerlich begünstigtem Vermögen von Wohnungsvermietungsgesellschaften
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche inhaltliche Begründung liegt nach Kenntnis der Bundesregierung den bundesweit gleichlautenden Nichtanwendungserlassen der obersten Finanzbehörden der Länder vom 23. April 2018 (BStBl 2018 I S. 692) zu Konsequenzen aus dem Urteil des Bundesfinanzhofs vom 24. Oktober 2017 (Aktenzeichen II R 44/15) im Hinblick auf erbschaftsteuerlich begünstigtes Vermögen bei einer Wohnungsvermietungsgesellschaft (§ 13b Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 Satz 2 Buchstabe d ErbStG a. F.) zu Grunde, und inwieweit geht die Bundesregierung auch für die Zukunft von einem längerfristigen Fortbestand dieser Verwaltungspraxis aus?