Nichtanwendung von Urteilen des Bundesfinanzhofs
<span>Nichtanwendung durch die Finanzverwaltung über den jeweils entschiedenen Fall hinaus: Nichtanwendungserlasse in der laufenden Wahlperiode, betroffene Steuerpflichtige und geschätzte Steuermehr- oder Mindereinnahmen, Nichtveröffentlichungen, Vermeidung höchstrichterlicher Entscheidungen, Verfassungskonformität, Eingabe der Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft</span>