Nichtanwendung des Sanierungserlasses nach der Entscheidung des Großen Senats des Bundesfinanzhofs vom November 2016
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Inwieweit wendet die Finanzverwaltung nach der Entscheidung des Großen Senats des Bundesfinanzhofs (Beschluss von 28. November 2016, Az. GrS 1/15) den Sanierungserlass nicht mehr an (bitte differenziert für Steuerfälle/Sanierungen zeitlich vor und nach dem 28. November 2016 angeben), und inwieweit erwägt die Bundesregierung eine gesetzliche Neuregelung, die im Sinne des bisherigen Sanierungserlasses ausgestaltet ist (bitte mit Begründung)?