Nichtanwendung bestimmter Methoden zur Feststellung der Geschlechtsbestimmung von Hühnerembryos
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Aus welchen Gründen wird nach dem Kenntnisstand der Bundesregierung die an der Katholischen Universität Leuven entwickelte Methode, die es ermöglicht, ab dem elften Bruttag mit einer Genauigkeit von 98 Prozent männliche von weiblichen Hühnerembryos zu unterscheiden, nicht in Deutschland angewandt, obwohl sie nicht nur Energie im Bebrütungsvorgang spart, sondern auch das standardmäßige Töten männlicher Eintagsküken überflüssig machte, und aus welchen Gründen wird die Methode "Möglichkeiten der In-ovo-Geschlechtsbestimmung beim Haushuhn als Alternative zur routinemäßigen Tötung männlicher Eintagsküken aus Legehennenlinien", die von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung gefördert und in Leipzig entwickelt wurde, mit der das Geschlecht künftiger Hühner im Ei noch vor dem zehnten Tag der Bebrütung sicher bestimmt werden kann, nicht angewandt?