Nichtanrechnung der Verletztenrenten von NVA-Angehörigen der DDR auf die Altersrente
<p>Originaltext der Frage(n):</p> <p>Wie ist geregelt, dass die nach einem Unfall während der Wehrpflicht bei der Nationalen Volksarmee der DDR zugesprochenen Verletztenrenten, die mit der Einheit Deutschlands in die Unfallversicherung überführt wurden, mit dem Bezug einer Altersrente, die durch diverse Umstände unterhalb der Grundsicherungshöhe liegen kann, zumindest in ihren Teilen, die Ersatz für den immateriellen Schaden und unfallbedingten Mehraufwand darstellen, nicht auf die Grundsicherung im Alter angerechnet werden?</p>