Nichtanerkennung von Prüfungsleistungen aus dem Ausland in der Approbationsordnung der Ärzte nach § 12 Absatz 2
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Aus welchem Grund wird nach § 12 Absatz 2 Satz 2 der Approbationsordnung für Ärzte die Anerkennung von Prüfungsleistungen aus dem Ausland – insbesondere, wenn es sich um ein Land der Europäischen Union handelt – pauschal abgelehnt, wenn sie im Inland bereits Gegenstand einer Prüfung waren und endgültig nicht bestanden wurden?