Nichtanerkennung der Lukaschenko-Regierung als Staatsführung von Belarus
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Teilt die Bundesregierung die mehrheitliche Auffassung des Deutschen Bundestages (siehe Beschlussfassung zu Bundestagdrucksache 19/23943, https://dserver.bundestag.de/btd/19/239/1923943.pdf), dass Aljaksandr Lukaschenka und die von ihm eingesetzte Regierung nicht als legitime Staatsführung von Belarus anzuerkennen sind, und was hat sie daraus schlussfolgernd im Bord of Governors des IWF bzw. gegenüber dem Exekutivdirektorium des IWF unternommen, um zu verhindern, dass Belarus am aktuellen Programm für Sonderziehungsrechte des IWF teilnehmen kann?