Nichtabsetzbarkeit freiwilliger Spenden im Rahmen des Freiwilligendienstes weltwärts
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Inwiefern stellt es nach Ansicht der Bundesregierung ein Problem dar, dass beim Freiwilligendienst weltwärts die freiwilligen Spenden der Teilnehmer nach meiner Kenntnis steuerlich für die spendenden Familien nicht absetzbar sind, weil diese direkt den Freiwilligen zugutekommen, und wäre es deshalb nicht sinnvoller, statt einer freiwilligen Teilnehmerspende einen Teilnehmerbeitrag zu erheben, ggf. in Höhe des Kindergeldes, da die Entsendeorganisationen auch genau die Kosten übernehmen, die üblicherweise das Kindergeld begründen?