Nichtabgerufene Haushaltsmittel für die Corona-Überbrückungshilfe an Studierende
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> In welcher Höhe sind Haushaltsmittel für die Corona-Überbrückungshilfe an Studierende in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses nicht abgerufen worden (bitte ursprünglichen Ansatz und nicht abgerufene Mittel nennen), und was geschieht mit den nicht abgerufenen Mitteln?<br /> <br /> Inwiefern sieht die Bundesregierung angesichts des anhaltenden Pandemiegeschehens und der Existenz nicht abgerufener Mittel aus der CoronaÜberbrückungshilfe an Studierende in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses weiter Unterstützungsbedarf von Studierenden, oder erwartet sie keinen weiteren Bedarf, da sie davon ausgeht, dass Studierende in coronabedingter Notlage sich inzwischen entweder anderweitig geholfen oder ihr Studium abgebrochen haben?