Nicht rechtmäßige Erteilung eines Förderbescheids im Rahmen des Verbundvorhabens "r3"
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie erklärt die Bundesregierung, dass sie beim Vorhaben "r3 – Aufschluss, Trennung und Rückgewinnung von ressourcen-relevanten Metallen aus Rückständen thermischer Prozesse" einem Zuwendungsempfänger, der nach den Antworten der Bundesregierung auf meine Schriftlichen Fragen 98 auf Bundestagsdrucksache 17/10925 sowie 81 auf Bundestagsdrucksache 17/11490 ohne vorherige Erfahrung in der Abfallentsorgung war, der sich bei der ursprünglichen Ausschreibung nicht beworben hatte, bei dessen Antragsbegutachtung ein Sachverständiger seine Befangenheit erklärt hat und dem offenbar bis heute die rechtliche Voraussetzung für einen Versuchsbetrieb der geförderten Anlage – unter Angabe der beteiligten Stellen in der Bundesregierung, der Benennung des Projektträgers und der Verwendung der bisher ausgezahlten Fördermittel – fehlt, einen Förderbescheid von über 1 Mio. Euro erteilt hat, und welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus diesem Fall, bei dem eine Ressortforschungseinrichtung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie als Verbundkoordinator in die Umsetzung des Vorhabens eingeschaltet ist?