Nicht mehr an der Notfallversorgung teilnehmende Krankenhäuser
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche bislang an der Notfallversorgung teilnehmenden Krankenhäuser werden nach Kenntnis der Bundesregierung bundesweit (bitte nach Bundesländern, die nicht in Regierungsbezirke aufgegliedert sind, und nach Regierungsbezirken aufschlüsseln) nach der Umsetzung des Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Neuordnung der Finanzierung der Notfallambulanzen vom 19. April 2018 (Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Erstfassung der Regelungen zu einem gestuften System von Notfallstrukturen in Krankenhäusern gemäß § 136c Absatz 4 SGB V) nicht mehr an der Notfallversorgung teilnehmen, und welchen Versorgungsstufen werden nach Kenntnis der Bundesregierung die nach Umsetzung des Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Neuordnung der Finanzierung der Notfallambulanzen vom 19. April 2018 (Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Erstfassung der Regelungen zu einem gestuften System von Notfallstrukturen in Krankenhäusern gemäß § 136c Absatz 4 SGB V) an der Notfallversorgung noch teilnehmenden Krankenhäuser zugeordnet sein?