Nicht-Gewährung des Familiennachzugs für einen afghanischen Staatsangehörigen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Ist es zutreffend, wie in einem Artikel des Cicero (Februar 2023 – "Mission grenzenlos", vgl. S. 52) geschildert, dass ein sich bereits in Deutschland aufhältiger afghanischer Staatsangehöriger Familiennachzug geltend machen wollte (für den vermeintlichen Bruder), das Auswärtige Amt den Familiennachzug letztendlich gewährt hat (gerichtlicher Vergleich), sich die deutsche Botschaft in Islamabad aufgrund erheblicher Bedenken bezüglich der Glaubwürdigkeit des Sachverhalts aber geweigert hat, das notwendige Visum auszustellen und das Auswärtige Amt trotz dessen die förmliche Weisung zur Ausstellung der Einreiseerlaubnis erteilt hat, und wenn ja, mit welcher Begründung ist das geschehen?