Nicht-Gewährung des Fahrtkostenzuschusses als Vorschuss für Teilnehmende von Integrationskursen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Hat die Bundesregierung Erkenntnisse zu dem mir bekannt gewordenen Umstand, dass Teilnehmende von (verpflichtenden) Integrationskursen zum Teil in finanzielle Schwierigkeiten geraten, weil sie die Fahrtkosten zum Kursort verauslagen müssen und den Fahrtkostenzuschuss gemäß § 4a der Integrationskursverordnung nicht als Vorschuss erhalten, wenn ja, welche, und welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, auch Teilnehmenden von Integrationskursen den Fahrtkostenzuschuss als Vorschuss zu gewähren, wie es etwa bei Teilnehmenden von beruflichen Weiterbildungsmaßnahmen durch die Jobcenter möglich ist (vgl. § 42 SGB I)?