Nicht gemeldete Zwischenfälle im Atomkraftwerk Philippsburg
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Hat das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) Erkenntnisse über drei nicht gemeldete Zwischenfälle im baden-württembergischen Atomkraftwerk Philippsburg am 12. Mai 2009, 19. Januar 2010 und 17. Juni 2010 (ggf. bitte erläutern welche Erkenntnisse), und hält das BMU diese Zwischenfälle für nicht meldepflichtig (bitte jeweils mit Begründung erläutern)?