Nicht erstattete Unterhaltsausfall-Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz seit 2010
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der Unterhaltsausfall-Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz, der zurückgeholt bzw. derjenige, der nicht zurückgeholt werden kann (bitte für die Jahre 2010, 2012, 2014 und die Jahre seit 2016 in absoluten Zahlen und in Prozent angeben), und wie beurteilt die Bundesregierung diese Entwicklung (Antwort der Bundesregierung zu Frage 5 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 21/3701)?