Nicht erfolgte Abschiebung des mittlerweile verstorbenen Intensivstraftäters M. R.
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung vor, insbesondere zu der Frage, warum der, am 30. April 2022 auf einem Jahrmarkt in BerlinNeukölln erstochene und bereits wegen Diebstahls mit Waffen, Beleidigung und Hausfriedensbruch zu drei Jahren und zehn Monaten Haft verurteilte Wiederholungs- und Intensivtäter, auch Bewährungsversager M. R., dessen Staatsangehörigkeit bislang als ungeklärt galt und dessen Asylantrag bereits im Jahr 2000 abgelehnt worden war, nicht 2017 in den Libanon abgeschoben wurde und trotz Ausweisung im Jahr 2018 noch in Deutschland war, obwohl in der Ausweisungsverfügung, die ihm das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten Berlin im März 2018 überbrachte, die Behörde feststellte, dass von M. R. eine "erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgehe", weshalb eine Ausweisung insbesondere unter "spezialpräventiven Gesichtspunkten" notwendig sei?