Nicht-Entschädigung des von der Flut im Sommer 2021 zerstörten Hausrates privater Ferienwohnungen aus den Aufbauhilfeprogrammen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Ist der Bundesregierung bekannt, dass für den Hausrat privater Ferienwohnungen, die von der Flut im Sommer 2021 betroffen, aber nicht Teil des eigenen Haushaltes sind, nach meinem Verständnis aus den Aufbauhilfeprogrammen des Bundes und der Länder keine Entschädigung geleistet werden kann, und plant die Bundesregierung diesbezüglich eine Änderung in den Bestimmungen der Aufbauhilfeprogramme?