Nicht durchgeführte Abschiebungen von Asylbewerbern in das Land der Erstregistrierung aufgrund von Fristversäumnissen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie viele Asylbewerber konnten nicht in das Land der Erstregistrierung abgeschoben werden, weil das BAMF die dafür vorgesehene Frist von sechs Monaten (Dublin III) versäumt hat (bitte nach den Jahren von 2015 bis heute, Herkunftsländern und Ländern der Erstregistrierung sowie dem Grund für das Versäumnis aufschlüsseln)?