Nicht-Bewilligung von Zuwendungsanträgen für das Förderprogramm "Klimaangepasstes Waldmanagement"
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie ist es aus Sicht der Bundesregierung zu begründen, dass ein fristgerecht eingereichter Antrag für Zuwendungen aus dem Programm "Klimaangepasstes Waldmanagement" des Bundeslandwirtschaftsministeriums im Jahr 2022 im zurzeit laufenden Haushaltsjahr trotz vorliegender Bestätigung der Zuwendungsvoraussetzungen durch den Projektträger "Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e. V" nicht bewilligt werden konnte, sondern als Bewilligungsgrundlage für das Jahr 2023 verwendet werden soll, und für den Beantragenden damit eine gesamte Jahresprämie (für das Jahr 2022) verloren ging?