Neuregelung von Erstattungsansprüchen im Falle coronabedingter Reiseeinschränkungen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie beabsichtigt die Bundesregierung auf europäischer Ebene sicherzustellen, dass Reisedienstleistern Einschränkungen bei der Durchführung der Reisedienstleistung durch Corona-PandemieSchutzmaßnahmen nicht als Mängel an der vertraglich festgelegten Leistungserbringung entgegengehalten werden und gegebenenfalls Erstattungsansprüche mit sich bringen können, und sind der Bundesregierung diesbezüglich Vorschläge zur Überarbeitung des europäischen Reiserechts bekannt?