Neuregelung des Rechts der Sicherungsverwahrung
Änderung des Referentenentwurfs betr. Gesetz zur bundesrechtlichen Umsetzung des Abstandsgebotes im Recht der Sicherungsverwahrung: Beschränkung der Anlassstraftaten auf schwerste Gewaltdelikte und Sexualdelikte sowie Einführung einer nachträglichen Therapieunterbringung bei Gefahr einer erneuten Begehung dieser Anlasstaten