Neuregelung des Ehegattennachzugs zu deutschen Staatsangehörigen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Was unternimmt die Bundesregierung, um sicherzustellen, dass der Ehegattennachzug zu deutschen Staatsangehörigen nicht, auch nicht im Ausnahmefall bei doppelter Staatsangehörigkeit, von der eigenständigen Lebensunterhaltssicherung abhängig gemacht wird (vgl. die diesbezüglich eindeutigen Ausführungen des Bundesverwaltungsgerichts im Urteil 10 C 12.12 vom 4. September 2012, Rn. 26, 27, 30 und 31), und wie genau wird die Vorgabe einer Härtefallregelung zu den Sprachanforderungen beim Ehegattennachzug zu Deutschen umgesetzt (vgl. Rn. 28 f. des genannten Urteils)?