Neuregelung des Bundesbergrechts (G-SIG: 13010285)
Novellierung des Bundesbergrechts zur Verbesserung des Verhältnisses zum Umweltrecht und zur Erhöhung der Beteiligungsrechte von Kommunen, Öffentlichkeit und Naturschutzverbänden, Auslegung der entsprechenden Bestimmungen des Einigungsvertrags dahingehend, daß für die nach dem 31.12.1991 verlängerten Betriebspläne bzw. bei Beginn eines eigenständigen Betriebsplanverfahrens in den neuen Ländern Umweltverträglichkeitsprüfungen und Planfeststellungsverfahren durchzuführen sind, Revision der Umwandlung von Mineralien in Ostdeutschland zu bergfreien Bodenschätzen