Neuregelung der Zusammensetzung der Vertreter der Ersatzkassen im Verwaltungsrat des Spitzenverbands der Krankenkassen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Beabsichtigt die Bundesregierung, die Zusammensetzung der Vertreter der Ersatzkassen im Verwaltungsrat des Spitzenverbandes der Krankenkassen dergestalt neu zu regeln, dass auch Arbeitgebervertreter entsandt werden, und will die Bundesregierung damit etwas an der Parität der Stimmen zwischen Arbeitgeberund Arbeitnehmervertretern in diesem Gremium ändern?<br /> <br /> Wie soll nach dieser Änderung der Verwaltungsrat des Spitzenverbands Bund der Krankenkassen genau strukturiert sein (bitte Stimmenverhältnis nach Kassenart und Arbeitnehmer-bzw. Versicherten- sowie Arbeitgebervertretern aufschlüsseln)?