Neuregelung der Zahlungsverpflichtungen für ehemalige Bezieher von BAföG-Leistungen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Ist vorgesehen, dass aufgrund der Neuregelungen des Sechsundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (26. BAföGÄndG) ehemals BAföG-Geförderte mit entsprechend hohen BAföG-Darlehensschulden künftig mehr als 10 010 Euro (77 Raten á 130 Euro) an BÄföG-Darlehensschulden zurückzahlen müssen, und wenn ja, unter welchen Voraussetzungen soll dies geschehen?