Neuregelung der Vergütung ambulanter Versorgung von in den Sozialtarifen der privaten Krankenversicherung Versicherten
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wird die Wissenschaftliche Kommission für ein modernes Vergütungssystem nach Kenntnis der Bundesregierung auch die Frage der ambulanten (zahn-)ärztlichen Vergütungen in den Sozialtarifen der privaten Krankenversicherung behandeln, oder plant die Bundesregierung hier unabhängig von dieser Kommission eine Veränderung, damit die in diesen Tarifen Versicherten mehr Auswahl an (Zahn-)arztpraxen und eine wohnortnahe Versorgung haben (z. B. durch Einführung eines Sicherstellungsauftrags der Kassenärztlichen Vereinigung für die in diesen Tarifen Versicherten und/oder durch eine gesetzlich höher festgelegte Vergütung)?