Neuregelung der Satzung der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder, insbesondere zur Durchführung des Versorgungsausgleichs im Scheidungsfall
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wann wird die Bundesregierung auf der Grundlage der Bundesgerichtshofentscheidung vom 14. November 2007 (Az. Z IV ZR 74/06) eine Neuregelung für die teilweise unwirksame Satzung der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder vom 22. November 2002 vorlegen, und wann soll die Neuregelung in Kraft treten, damit in zahlreichen Ehescheidungsverfahren der Versorgungsausgleich wieder durchgeführt werden kann und die Anwartschaften von Versicherten bei der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) wieder zutreffend bewertet werden können?