Neuregelung der Gemeinsamen Internetplattform der Verteilnetzbetreiber gemäß § 14e EnWG
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Soll die geplante Neuregelung in § 14e des Energiewirtschaftsgesetzes (sogenanntes Osterpaket) nach Auffassung der Bundesregierung ausschließlich dazu dienen, Anfragen an Online-Portale der zuständigen Netzbetreiber weiterzuleiten (bitte angeben, ob dabei ausgeschlossen ist, dass von der zentralen Internetplattform eine zentrale Bearbeitung erfolgt), und welche Festlegungen oder Vorgaben gibt es nach Auffassung der Bundesregierung zur Haftung, Datensicherheit und Kostentragung für die Internetplattform?