Neuordnung der beruflichen Eingliederung von erwerbsfähigen behinderten Menschen im SGB II
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie wird die Bundesregierung die Wahrnehmung der Aufgabe der beruflichen Eingliederung von erwerbsfähigen behinderten Menschen im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) angesichts der durch das Bundesverfassungsgerichtsurteil vom 20. Dezember 2007 ausgelösten Debatte um die Neuorganisation der Arbeitsgemeinschaften nach dem SGB II zuordnen und dabei sicherstellen, dass die Aufgabe durch eine kompetente, bedarfsgerechte und barrierefreie Leistungsgewährung aktiv zur Verminderung der Langzeitarbeitslosigkeit dieser Personengruppe beiträgt?