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← 🇩🇪 Bundestag/GESETZGEBUNGdip-36796

Neunzehntes Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes

Stage enactedUpdated 17d ago

Beseitigung des im wesentlichen durch Überhangmandate verursachten verfassungswidrigen sog. negativen Stimmgewichtes: Abschaffung der Listenverbindungen, Umstellung auf primäre Verteilung der Gesamtzahl der Sitze auf die Bundesländer nach der Wahlbeteiligung (&quot;Sitzkontingente&quot;) anstelle der sog. Oberverteilung, nachgelagerte Verteilung der Sitzkontingente innerhalb der einzelnen Länder nach dem Zweitstimmenanteil der Landeslisten, bundesweite Reststimmenverwertung; Nichtberücksichtigung der sog. Berliner Zweitstimmen;<br /> Änderung § 6 sowie Aufhebung §§ 7 und 29 Bundeswahlgesetz<br /> <br /> Bezug: Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom 3. Juli 2008 zum Effekt des negativen Stimmgewichts (2 BvC 1/07 und 7/07)<br /> Siehe auch B033, B042 und B043<br /> <br /> <span style="font-weight: bold;">Beschlussempfehlung des Ausschusses:</span> Ausgleich von Rundungsverlusten bei der Vergabe von Reststimmenmandaten und Reduzierung möglicher Überhangmandate durch vorrangige Berücksichtigung der Landeslisten mit Anspruch auf Überhangmandate;<br /> Erneute Änderung § 6 Bundeswahlgesetz