Neunzehntes Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes (19. AtGÄndG)
Abwendung eines Energieversorgungsnotstandes und Erhöhung des Stromangebots sowie Strompreissenkung durch Laufzeitverlängerung der noch betriebenen Kernkraftwerke Isar 2, Neckarwestheim 2 und Emsland: Verschiebung des Enddatums für den Leistungsbetrieb auf den 31. Dezember 2024, Aufhebung der Verknüpfung der Berechtigung zum Leistungsbetrieb mit Reststrommengen, Vorlage einer Sicherheitsüberprüfung und Bewertung bis zum 31. Dezember 2023;<br /> Änderung §§ 7 und 19a Atomgesetz