Neunzehntes Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes
Weiterbetrieb der aktuell noch betriebenen Kernkraftwerke Isar 2, Emsland und Neckarwestheim 2, Abschaffung der Strommengenbegrenzung und Ergänzung einer entschädigungsbewehrten Laufzeitzusage für die Betreiber von 20 Jahren;<br /> Änderung §§ 1 und 7 sowie Anlage 3 (Elektrizitätsmengen) Atomgesetz