Neunundzwanzigstes Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes - Einführung eines Ordnungsgeldes
Differenzierung der Ordnungsmaßnahmen nach der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages und Ausweitung von deren Schutzbereich auf die Würde des Bundestages: Schaffung der gesetzlichen Grundlage für die Einführung eines Ordnungsgeldes von 1.000 Euro sowie 2.000 im Wiederholungsfalle bei nicht nur geringfügiger Verletzung der Ordnung oder der Würde des Bundestages, Übernahme des bislang nur untergesetzlich geregelten Sitzungsausschlusses aus der Geschäftsordnung;<br /> Änderung § 44a Abgeordnetengesetz<br /> <br /> Bezug: Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages, hier: Einführung eines Ordnungsgeldes (§§ 36 bis 39 GO-BT), s. BT-Drs 17/6309